AGB


Allgemeine Bedingungen für den Besuch des Kindercafés Valentin (Stand: 1.11.2007)

Mit dem Betreten des Kindercafés Valentin erkennen die Gäste (Eltern, sonstige Begleitpersonen und Kinder) ausdrücklich die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für den Besuch des Kindercafés Valentin an, die Bestandteil des Benutzungsvertrages sind.

1. Das Kindercafé Valentin besteht aus verschiedenen Unterhaltungs- und Spielkomponenten, Kleinspielaktivitäten und einem Klettergerüst. Die Benutzung aller angebotenen Einrichtungen und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr der Besucher und erfordert Rücksichtnahme auf andere Besucher. Das Kindercafé Valentin ist jedoch verpflichtet, sämtliche Einrichtungen und Geräte in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.

2. Kindern ist der Besuch des Kindercafés Valentin nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines anderen Aufsichtspflichtigen gestattet, es sei denn, die Eltern haben ausdrücklich auf dem dafür vorgesehenen Formular ihr Einverständnis mit dem Besuch durch das Kind ohne Begleitung erklärt. Das Kindercafé Valentin oder sein Personal übernimmt keine Aufsichtspflicht.

3. Eltern bzw. der sonstige Aufsichtspflichtige haften für ihre Kinder und sind sowohl für Schäden an der Einrichtung und den Gerätschaften als auch für Personen- und Sachschäden bei Dritten verantwortlich.

4. Das Kindercafé Valentin oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Das Kindercafé Valentin haftet nicht für selbst verschuldete Unfälle der Besucher oder Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Geräte oder durch andere Besucher verursacht werden.

5. Der Spielbereich des Kindercafés Valentin darf nur mit Socken oder Strümpfen mit rutschfesten Sohlen betreten werden.

6. Behälter und Gegenstände aus Glas sowie eigenes Spielzeug dürfen im Spielbereich nicht benutzt werden. Scharfe, spitze oder gefährliche Gegenstände sind nicht erlaubt.

7. Essen und Trinken sowie Rauchen und der Konsum von alkoholischen Getränken sind im Kindercafé Valentin untersagt.

8. Das Kindercafé Valentin haftet nicht für Beschädigungen an der Bekleidung der Besucher oder für mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen.

9. Die Einrichtungen des Kindercafés Valentin sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Besucher für den entstandenen Schaden.

10. Die Anordnungen des Personals sind zu befolgen. Das Personal ist befugt, Besucher, die die Sicherheit gefährden oder gegen die Regel verstoßen, des Kindercafés zu verweisen.

11. Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden oder unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln ist der Zutritt zum Kindercafé Valentin nicht gestattet. Das Mitbringen von Tieren ist ebenfalls untersagt.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Bautzen. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Unwirksame Bestimmungen werden so umgedeutet oder ergänzt, dass der wirtschaftliche Zweck erreicht wird.